"Nulla poena sine lege" ist ein lateinischer Rechtsgrundsatz, der übersetzt "Keine Strafe ohne Gesetz" bedeutet. Dieser Grundsatz besagt, dass niemand für eine Handlung bestraft werden darf, wenn diese Handlung erst nachträglich durch ein neues Gesetz als strafbar erklärt wird.
Dieser Rechtsgrundsatz ist ein grundlegendes Prinzip des Strafrechts und stellt sicher, dass Strafen nur auf Grundlage einer vorher bestehenden Gesetzesgrundlage verhängt werden können. Es schützt Bürgerinnen und Bürger vor rückwirkenden Strafgesetzen und verhindert somit Willkür und Missbrauch der Strafgewalt durch den Staat.
Der Grundsatz "nulla poena sine lege" ist in vielen Rechtssystemen weltweit verankert und hat auch Eingang in die Europäische Menschenrechtskonvention gefunden. Artikel 7 der Konvention besagt, dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden darf, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht nach nationalem oder internationalem Recht strafbar war.
In Verbindung mit dem Grundsatz "nulla poena sine lege" steht auch der Grundsatz "nullum crimen sine lege", der "Kein Verbrechen ohne Gesetz" bedeutet. Dieser Grundsatz besagt, dass es keine Strafen ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen geben darf. Beide Grundsätze dienen dem Schutz der Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen und sind wichtige Prinzipien rechtsstaatlicher Systeme.
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